Ausbildungsziel
Die
Fachschule
für
Sozialpädagogik
vermittelt
während
der
Ausbildung
die
Fähigkeit,
in
sozialpädagogischen
Bereichen
als
Erzieherin
oder
als
Erzieher,
Erziehungs-,
Bildungs-
und
Betreuungsaufgaben
zu
übernehmen
und
selbstständig
und
eigenverantwortlich
tätig
sein
zu
können.
Erzieherinnen
und
Erzieher
arbeiten
in
Tageseinrichtungen
für
Kinder,
in
der
Schulkindbetreuung,
der
offenen
Kinder-
und
Jugendarbeit,
in
Diensten
und
Einrichtungen
der
ambulanten
und
stationären
erzieherischen
Jugendhilfe,
in
Feldern
der
Jugendsozialarbeit,
in
der
Jugendkulturarbeit
sowie
in
Feldern der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche.
Die
Fachschule
für
Sozialpädagogik
ermöglicht
mit
der
Ausbildung
gleichzeitig
den
Erwerb
der
bundesweit
anerkannten
Fachhochschulreife.
Die
oder
der
Studierende
teilt
dem
Berufskolleg
nach
einer
Beratung
zu
Beginn
des
Bildungsganges mit, ob sie oder er die Fachhochschulreife anstrebt.
Ausbildungsvoraussetzungen
1.
(mindestens) Fachoberschulreife sowie
2.
Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der Fachschule einschlägigen Ausbildungsberuf und
3.
Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand.
4.
Nachweis eines PiA-Arbeitsvertrages über die Dauer des Bildungsganges.
Als einschlägige Ausbildungsberufe im Sinne der Nr. 2 gelten z.B. die Berufsabschlüsse
•
staatl. geprüfte(r) Kinderpflegerin/Kinderpfleger
•
staatl. geprüfte(r) Sozialassistentin/Sozialassistent
Als gleichwertig anerkannt gelten die Abschlüsse
•
der zweijährigen Berufsfachschule (Anlage C1) sowie
•
der Fachoberschule (Anlage C3), die neben beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermitteln.
Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen kann Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht
einschlägige Berufsausbildung nachweisen, die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik in der Regel dann gewährt werden, wenn
einschlägige berufiche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
(Vollzeitbeschäftigung) oder von in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachgewiesen werden, die den erfolgreichen Besuch
des Fachschulbildungsganges erwarten lassen. Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten im Wege einer Teilzeitbeschäftigung
nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang. Die berufliche Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres absolviert
worden sein. Als einschlägig gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderungen der Praktikums-Ausbildungsordnung zum Erwerb der
Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr. 1) erfüllt. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen
Bundesfreiwilligendienstes, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte. Abweichend von Nr. 2 kann
auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist.
Ausbildungsdauer
Die praxisintegrierte Ausbildung dauert 3 Jahre (6 Semester)
1.-3. Semester: wöchentlich 3 Tage Unterricht – 2 Tage Praxistätigkeit
4.-6. Semester: wöchentlich 2 Tage Unterricht – 3 Tage Praxistätigkeit
Es finden während der Ausbildung zwei Blockpraktika statt:
4 Wochen im ersten Arbeitsfeld gemäß PiA-Vertrag (2. Semester)
8 Wochen in einem zweiten Arbeitsfeld (3. Semester)
Kontakt
Frau Lux
Frau Koch
Frau Wunderer
BILDUNGSGÄNGE AM ROBERT-WETZLAR-BERUFSKOLLEG BONN
GESUNDHEIT, ERZIEHUNG UND SOZIALES
- Fachschule für Sozialpädagogik in praxisintegrierter Form -