BILDUNGSGÄNGE AM ROBERT-WETZLAR-BERUFSKOLLEG BONN
GESUNDHEIT, ERZIEHUNG UND SOZIALES
-Berufliches Gymnasium Gesundheit -
Das Berufliche Gymnasium Gesundheit (GAH) wurde 2014 als Schulversuch am RWB gestartet und ist seit 2017 in der APO-BK, Anlage D 17a implementiert und damit auch ein fester
Bestandteil des Bildungsangebots am RWB. Im Jahr 2017 wurde der erste Abiturjahrgang mit der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) vom RWB entlassen.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Besuch der GAH ist ein naturwissenschaftliches Interesse und eine regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht.
Anmeldung
1. November – 28. Februar
Die Anmeldung ist ab 1. November möglich für Interessenten, die bereits eine Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nachweisen können. Alle anderen Interessenten bitten wir um
Anmeldung nach Erhalt des Halbjahreszeugnisses.
Anmeldeunterlagen:
1.
Anmeldebogen des RWB (hier)
2.
aussagekräftiges Anschreiben
3.
tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
4.
beglaubigte Kopien der beiden letzten Zeugnisse
Fächer
Voraussetzungen
Die Entscheidung für den Bildungsgang GAH ist sinnvoll, wenn der Interessensschwerpunkt im Bereich Naturwissenschaften liegt und zudem mit der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe gute bis sehr gute Leistungen vor allem in Biologie, Chemie und/oder Physik, aber auch in Deutsch nachgewiesen werden können.
Qualifikationsphase und Abiturprüfungen
Rechtsgrundlage
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur-bk/
Allgemeine Hinweise
Die zweijährige Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13) unterscheidet sich von der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) dadurch, dass die Schüler*in keine Zeugnisse mehr erhalten,
sondern sogenannte Bescheinigungen über die Schullaufbahn, die die in den Kursen erreichten Leistungen in Notenpunkten ausweisen.
Wahl des dritten und vierten Prüfungsfachs
Die Schüler*innen legen in vier Fächern die Abiturprüfung ab: in den beiden Leistungskursen Gesundheitswissenschaften und Biologie sowie im dritten Prüfungsfach schriftlich und im vierten
Prüfungsfach, das zu Beginn der Jahrgangstufe 13.1 schriftlich festgelegt wird, mündlich. Die verbindliche Auswahl des dritten und vierten Prüfungsfachs erfolgt zu Beginn der 12.1 und
erfordert, dass ab diesem Zeitpunkt in beiden betreffenden Kursen Klausuren geschrieben werden.
Fächer und Dauer der Abiturprüfung
•
Die schriftlichen Prüfungen in den ersten drei Fächern sind zentral in NRW geregelt.
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Die mündlichen Prüfungen regelt die Schule.
Zulassung zur Abiturprüfung
Insgesamt müssen aus der Qualifikationsphase mindestens 32 Kurse (24 GK, 8 LK) in die Zulassung eingebracht werden, deren Kursabschlussergebnisse zusammengerechnet
wenigstens 200 Punkte (maximal 600 Punkte) ausweisen müssen.
Unter den mindestens 32 Kursen müssen sein (Pflichtkurse):
4 x Kurse der vier Abiturfächer
4 x Deutsch
4 x fortgeführte Fremdsprache (Englisch) oder 4 x ab Jahrgangsstufe 11 begonnene Fremdsprache
4 x Mathematik
4 x Aufgabenfeld II, davon mindestens 2 x Gesellschaftslehre mit Geschichte
2 x Spanisch (Kurse aus Jahrgangsstufe 12 oder 13, wenn in Jahrgangsstufe 11 begonnen wurde.)
Diese Pflichtkurse müssen jeweils mit entsprechend vielen Grundkursen aufgestockt werden, um die Mindestanzahl von 32 Kursen für die Zulassung zu erfüllen.
Anzahl der Klausuren in der Qualifikationsphase
Bedingungen für die Zulassung
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Kein einzubringender Kurs darf mit null Punkten bewertet worden sein.
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Höchstens drei Leistungskurse und insgesamt höchstens 20 Prozent der einzubringenden Kurse dürfen mit weniger als fünf Notenpunkten bewertet worden sein.
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Inhaltsgleiche Kurse dürfen nur einmal eingebracht werden.
Höchstverweildauer
Die festgelegte Regeldauer von 3 Jahren darf um höchstens 1 Jahr überschritten werden. Die Höchstverweildauer von 4 Jahren darf nur bei einer nicht bestandenen Prüfung um den
für die Wiederholung der Prüfung erforderlichen Mindestzeitraum überschritten werden.
Kontakt
Abteilungsleitung
Bildungsgangkoordination
Abitur
Sekretariat
Unser Ziel
Interessierten, jungen Menschen mit Erreichen des Abiturs die Studierfähigkeit zu bescheinigen. Das bedeutet vor allem fachliche, soziale und persönliche Kompetenzerweiterung durch:
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Selbstständigkeit und Selbstverantwortung
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(im problemlösenden Denken, Entwickeln von Fragestellungen, im Urteilen, in der Kritik, in der Arbeitsorganisation)
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Bewältigung anspruchsvoller Fachtexte
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Belastbarkeit und Frustrationstoleranz
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Kritischer/reflektierter Umgang mit Informationen
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Schriftlicher Ausdrucksfähigkeit
Um dieses Ziel zu erreichen, bieten wir fachliche Inhalte und Lernstrategien in einer Methodenvielzahl an, um junge Menschen zu fördern und fordern. Diesen Prozess begleiten wir und stehen
gerne beratend zur Seite.
Das Lehrerkollegium der GAH