Voraussetzungen
Für die Aufnahme benötigen Interessierte die
Fachoberschulreife und einen erfolgreichen Abschluss
in einem für die Zielsetzung der Fachschule
einschlägigen Ausbildungsberuf. Abweichend hiervon kann auch
aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von
mindestens 5 Jahren nachweist.
Hierzu zählen u.a. Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/geprüfter
Kinderpfleger, Sozialassistent/in oder
Heilerziehungspflegehelfer/in. Als gleichwertig gelten die
Abschlüsse der zweijährigen Höheren Berufsfachschule sowie der
Fachoberschule für Gesundheit und Soziales.
Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen kann Bewerberinnen
und Bewerbern, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder
eine nicht einschlägige Berufsausbildung nachweisen, die
Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik in der Regel
dann gewährt werden, wenn einschlägige berufiche Tätigkeiten
von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) oder von in einer
für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachgewiesen
werden, die den erfolgreichen Besuch des
Fachschulbildungsganges erwarten lassen. Werden einschlägige
berufliche Tätigkeiten im Wege einer Teilzeitbeschäftigung
nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem
Umfang. Die berufliche Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres
absolviert worden sein. Als einschlägig gilt eine berufliche
Tätigkeit, die die Anforderungen der Praktikums-
Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife (BASS
13-31 Nr. 1) erfüllt. Geeignet sind auch die Ableistung eines
freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen
Bundesfreiwilligendienstes, sofern die Tätigkeit in einer für den
Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte. Abweichend von Nr.
2 kann auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige
Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist.
Arbeitsfelder
Mögliche
Arbeitsbereiche
finden
sich
in
Tageseinrichtungen
für
Kinder,
in
der
Schulkindbetreuung,
in
der
offenen
Kinder-
und
Jugendarbeit,
in
der
ambulanten
und
stationären
erzieherischen
Jugendhilfe
sowie
in
der
Freizeitpädagogik
für
Kinder
und
Jugendliche
und
der
Jugendsozialarbeit
bzw.
der
Jugendkulturarbeit.
Abschluss
Staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher, ggf. zusätzlich
Erwerb der (bundesweit anerkannten) Fachhochschulreife (FHR)
Ausbildungsdauer
3 Jahre (2 Jahre überwiegend fachtheoretische Ausbildung (inkl.
16 Wochen Blockpraktika), 1 Jahr Berufspraktikum)
Ausbildungsinhalte
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
•
Berufliche
Identität
und
professionelle
Perspektiven
entwickeln,
pädagogische
Beziehungen
gestalten
und
mit
Gruppen
pädagogisch
arbeiten,
Lebenswelten
und
Diversität
wahrnehmen,
verstehen
und
Inklusion
fördern,
sozialpädagogische
Bildungsarbeit
in
den
Bildungsbereichen
professionell
gestalten,
Erziehungs-und
Bildungspartnerschaften
mit
Eltern
und
Bezugspersonen
gestalten
sowie
Übergänge
unterstützen,
Institution
und
Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
•
Religionslehre/Religionspädagogik,
Wahlfächer
zu
Bildungsbereichen
bzw.
Arbeitsfeldern/Zielgruppen,
Projektarbeit,
Sozialpädagogische
Praxis
in
Einrichtungen
für
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
•
Deutsch/Kommunikation,
Englisch,
Politik/Gesellschaftslehre,
Naturwissenschaften
Differenzierungsbereich (falls FHR angestrebt):
•
Mathematik, Englisch
Kontakt
Frau Lux
Frau Koch
Frau Wunderer
GESUNDHEIT, ERZIEHUNG UND SOZIALES
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Robert-Wetzlar-Berufskolleg Bonn