Voraussetzungen
Für die Aufnahme benötigen Interessierte die Fachoberschulreife und einen erfolgreichen Abschluss in
einem für die Zielsetzung der Fachschule einschlägigen Ausbildungsberuf. Abweichend hiervon kann auch
aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren nachweist.
Hierzu zählen u.a. Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/geprüfter Kinderpfleger, Sozialassistent/in oder
Heilerziehungspflegehelfer/in. Als gleichwertig gelten die Abschlüsse der zweijährigen Höheren
Berufsfachschule sowie der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales.
Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen kann Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht
einschlägige Berufsausbildung nachweisen, die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik in der Regel dann gewährt werden, wenn
einschlägige berufiche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
(Vollzeitbeschäftigung) oder von in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachgewiesen werden, die den erfolgreichen Besuch
des Fachschulbildungsganges erwarten lassen. Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten im Wege einer Teilzeitbeschäftigung
nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang. Die berufliche Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres absolviert
worden sein. Als einschlägig gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderungen der Praktikums-Ausbildungsordnung zum Erwerb der
Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr. 1) erfüllt. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen
Bundesfreiwilligendienstes, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte. Abweichend von Nr. 2 kann
auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist.
Arbeitsfelder
Mögliche
Arbeitsbereiche
finden
sich
in
Tageseinrichtungen
für
Kinder,
in
der
Schulkindbetreuung,
in
der
offenen
Kinder-
und
Jugendarbeit,
in
der
ambulanten
und
stationären
erzieherischen
Jugendhilfe
sowie
in
der
Freizeitpädagogik
für
Kinder
und
Jugendliche
und
der
Jugendsozialarbeit bzw. der Jugendkulturarbeit.
Abschluss
Staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher, ggf. zusätzlich Erwerb der (bundesweit anerkannten) Fachhochschulreife (FHR)
Ausbildungsdauer
3 Jahre (2 Jahre überwiegend fachtheoretische Ausbildung (inkl. 16 Wochen Blockpraktika), 1 Jahr Berufspraktikum)
Ausbildungsinhalte
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
•
Berufliche
Identität
und
professionelle
Perspektiven
entwickeln,
pädagogische
Beziehungen
gestalten
und
mit
Gruppen
pädagogisch
arbeiten,
Lebenswelten
und
Diversität
wahrnehmen,
verstehen
und
Inklusion
fördern,
sozialpädagogische
Bildungsarbeit
in
den
Bildungsbereichen
professionell
gestalten,
Erziehungs-und
Bildungspartnerschaften
mit
Eltern
und
Bezugspersonen
gestalten
sowie
Übergänge unterstützen, Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
•
Religionslehre/Religionspädagogik,
Wahlfächer
zu
Bildungsbereichen
bzw.
Arbeitsfeldern/Zielgruppen,
Projektarbeit,
Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
•
Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften
Differenzierungsbereich (falls FHR angestrebt):
•
Mathematik, Englisch
Kontakt
Frau Lux
Frau Heinze
BILDUNGSGÄNGE AM ROBERT-WETZLAR-BERUFSKOLLEG BONN
GESUNDHEIT, ERZIEHUNG UND SOZIALES
- Fachschule für Sozialpädagogik -