Absolventinnen

und

Absolventen

der

Fachschule

für

Heilerziehungspflege

sollen

durch

die

Vermittlung

entsprechender

Kompetenzen

zu

verantwortlichen

Fachkräften

für

die

Erziehung,

Bildung,

Assistenz,

Betreuung

und

Pflege

von

Menschen

aller

Altersgruppen

mit

Behinderung

werden, um so deren Teilhabe an persönlichen wie gesellschaftlichen Lebensvollzügen begleiten zu können. Voraussetzung Die Aufnahme kann bei der Erfüllung folgender Bedingungen erfolgen: mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger/in, Sozialassístent/in, Heilerziehungspflegehelfer/in oder: Abschluss einer zweijährigen Höheren Berufsfachschule oder Fachoberschule für Gesundheit und Soziales oder: Allgemeine oder Fach-Hochschulzugangsberechtigung oder nicht einschlägiger Berufsabschluss in Verbindung mit Erfahrungen in einschlägigen beruflichen Tätigkeiten, z.B.: Praktikum, FSJ (Aufnahme erfolgt als Einzelfallentscheidung) oder: einschlägige Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungenkann Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung nachweisen, die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik in der Regel dann gewährt werden, wenn einschlägige berufiche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollbeschäftigung) oder von 480 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachgewiesen werden, die den erfolgreichen Besuch desFachschulbildungsganges erwarten lassen. Die berufliche Tätigkeit muss zusammenhängend absolviert werden. Als einschlägig gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderung der Praktikums- und Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr.1) erfüllt. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes. Arbeitsfelder Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger arbeiten in Einrichtungen der Behinderten- bzw. Eingliederungshilfe, in integrativen Tageseinrichtungen für Kinder, in Förderschulen oder auch in Institutionen der Erziehungshilfe. Ausbildungsinhalte Fachrichtungsbezogene Unterrichtsfächer: Theorie und Praxis der Heilerziehung, Gesundheit/Pflege, Psychiatrie, Organisation/Recht/Verwaltung, Heilerzieherische Schwerpunkte (u.a. Musik, Kunst, Spiel, Sprache, Psychomotorik, Hauswirtschaft), Projektarbeit Fachrichtungsübergreifende Unterrichtsfächer: Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religionslehre Differenzierungsbereich (nur bei Erwerb der FHR): Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften Abschluss Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger Zudem ist zusätzlich ist der Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) möglich. Ausbildungsdauer

Es handelt sich um eine dreijährige, praxisintegrierte Berufsausbildung. Die Studierenden sind in den ersten drei Semestern zwei Tage pro

Woche in der Praxis und in den letzten drei Semestern drei Tage pro Woche, so dass eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis

möglich wird. Im 3. Ausbildungsjahr finden das Fachschulexamen (Abschluss der theoretischen Ausbildung) und das Kolloquium

(Abschluss der fachpraktischen Ausbildung) statt. Im Unterschied zur vollzeitschulischen Ausbildung erhalten die Studierenden eine

Ausbildungsvergütung über die Einrichtung.

Kontakt

Frau Buttenborg, Frau Grünberg

Flyer Anmeldeformular Datenschutz
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GESUNDHEIT, ERZIEHUNG UND SOZIALES - Fachschule für Heilerziehungspflege (in der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) -
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aller

Altersgruppen

mit

Behinderung

werden,

um

so

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Teilhabe an persönlichen wie gesellschaftlichen Lebensvollzügen begleiten zu können. Voraussetzung Die Aufnahme kann bei der Erfüllung folgender Bedingungen erfolgen: mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger/in, Sozialassístent/in, Heilerziehungspflegehelfer/in oder: Abschluss einer zweijährigen Höheren Berufsfachschule oder Fachoberschule für Gesundheit und Soziales oder: Allgemeine oder Fach- Hochschulzugangsberechtigung oder nicht einschlägiger Berufsabschluss in Verbindung mit Erfahrungen in einschlägigen beruflichen Tätigkeiten, z.B.: Praktikum, FSJ (Aufnahme erfolgt als Einzelfallentscheidung) oder: einschlägige Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungenkann Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung nachweisen, die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik in der Regel dann gewährt werden, wenn einschlägige berufiche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollbeschäftigung) oder von 480 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachgewiesen werden, die den erfolgreichen Besuch desFachschulbildungsganges erwarten lassen. Die berufliche Tätigkeit muss zusammenhängend absolviert werden. Als einschlägig gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderung der Praktikums- und Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr.1) erfüllt. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes. Arbeitsfelder Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger arbeiten in Einrichtungen der Behinderten- bzw. Eingliederungshilfe, in integrativen Tageseinrichtungen für Kinder, in Förderschulen oder auch in Institutionen der Erziehungshilfe. Ausbildungsinhalte Fachrichtungsbezogene Unterrichtsfächer: Theorie und Praxis der Heilerziehung, Gesundheit/Pflege, Psychiatrie, Organisation/Recht/Verwaltung, Heilerzieherische Schwerpunkte (u.a. Musik, Kunst, Spiel, Sprache, Psychomotorik, Hauswirtschaft), Projektarbeit Fachrichtungsübergreifende Unterrichtsfächer: Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religionslehre Differenzierungsbereich (nur bei Erwerb der FHR): Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften Abschluss Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger Zudem ist zusätzlich ist der Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) möglich. Ausbildungsdauer

Es handelt sich um eine dreijährige, praxisintegrierte

Berufsausbildung. Die Studierenden sind in den ersten drei

Semestern zwei Tage pro Woche in der Praxis und in den letzten

drei Semestern drei Tage pro Woche, so dass eine enge

Verzahnung zwischen Theorie und Praxis möglich wird. Im 3.

Ausbildungsjahr finden das Fachschulexamen (Abschluss der

theoretischen Ausbildung) und das Kolloquium (Abschluss der

fachpraktischen Ausbildung) statt. Im Unterschied zur

vollzeitschulischen Ausbildung erhalten die Studierenden eine Ausbildungsvergütung über die Einrichtung. Kontakt

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