Absolventinnen
und
Absolventen
der
Fachschule
für
Heilerziehungspflege
sollen
durch
die
Vermittlung
entsprechender
Kompetenzen
zu
verantwortlichen
Fachkräften
für
die
Erziehung,
Bildung,
Assistenz,
Betreuung
und
Pflege
von
Menschen
aller
Altersgruppen
mit
Behinderung
werden,
um
so
deren
Teilhabe
an
persönlichen
wie
gesellschaftlichen
Lebensvollzügen begleiten zu können.
Voraussetzung
Die Aufnahme kann bei der Erfüllung folgender Bedingungen
erfolgen:
mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
und Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges
von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger/in,
Sozialassístent/in, Heilerziehungspflegehelfer/in
•
oder: Abschluss einer zweijährigen Höheren
Berufsfachschule oder Fachoberschule für Gesundheit
und Soziales
•
oder: Allgemeine oder Fach-
Hochschulzugangsberechtigung oder nicht
einschlägiger Berufsabschluss in Verbindung mit
Erfahrungen in einschlägigen beruflichen Tätigkeiten,
z.B.: Praktikum, FSJ (Aufnahme erfolgt als
Einzelfallentscheidung)
•
oder: einschlägige Berufserfahrung von mindestens fünf
Jahren.
Im Rahmen von Einzelfallentscheidungenkann Bewerberinnen und
Bewerbern, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine
nicht einschlägige Berufsausbildung nachweisen, die Aufnahme in
die Fachschule für Sozialpädagogik in der Regel dann gewährt
werden, wenn einschlägige berufiche Tätigkeiten von mindestens
sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit (Vollbeschäftigung) oder von 480 Stunden
(Teilzeitbeschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten
Einrichtung nachgewiesen werden, die den erfolgreichen Besuch
desFachschulbildungsganges erwarten lassen.
Die berufliche Tätigkeit muss zusammenhängend absolviert
werden. Als einschlägig gilt eine berufliche Tätigkeit, die die
Anforderung der Praktikums- und Ausbildungsordnung zum Erwerb
der Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr.1) erfüllt. Geeignet sind
auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines
einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes.
Arbeitsfelder
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger
arbeiten in Einrichtungen der Behinderten- bzw.
Eingliederungshilfe, in integrativen Tageseinrichtungen für
Kinder, in Förderschulen oder auch in Institutionen der
Erziehungshilfe.
Ausbildungsinhalte
Fachrichtungsbezogene Unterrichtsfächer:
Theorie und Praxis der Heilerziehung, Gesundheit/Pflege,
Psychiatrie, Organisation/Recht/Verwaltung,
Heilerzieherische Schwerpunkte (u.a. Musik, Kunst, Spiel,
Sprache, Psychomotorik, Hauswirtschaft), Projektarbeit
Fachrichtungsübergreifende Unterrichtsfächer:
Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre,
Religionslehre
Differenzierungsbereich (nur bei Erwerb der FHR):
Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften
Abschluss
Staatliche Anerkennung als
Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
Zudem ist zusätzlich ist der Erwerb der Fachhochschulreife (FHR)
möglich.
Ausbildungsdauer
Es handelt sich um eine dreijährige, praxisintegrierte
Berufsausbildung. Die Studierenden sind in den ersten drei
Semestern zwei Tage pro Woche in der Praxis und in den letzten
drei Semestern drei Tage pro Woche, so dass eine enge
Verzahnung zwischen Theorie und Praxis möglich wird. Im 3.
Ausbildungsjahr finden das Fachschulexamen (Abschluss der
theoretischen Ausbildung) und das Kolloquium (Abschluss der
fachpraktischen Ausbildung) statt. Im Unterschied zur
vollzeitschulischen Ausbildung erhalten die Studierenden eine
Ausbildungsvergütung über die Einrichtung.
Kontakt
Frau Buttenborg, Frau Grünberg
GESUNDHEIT, ERZIEHUNG UND SOZIALES
- Fachschule für Heilerziehungspflege (praxisintegriert / PIA) -
Robert-Wetzlar-Berufskolleg Bonn
Robert-Wetzlar-Berufskolleg Bonn
BILDUNGSGÄNGE AM RWB