Robert-Wetzlar-Berufskolleg Bonn
Voraussetzungen
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Qualifikation zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe, d.h.
nach Abschluss Klasse 9 des Gymnasiums
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Abschluss mit Qualifikation Klasse 10 (Gesamtschule,
Realschule, Hauptschule)
Arbeitsfelder
Die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife berechtigt zur
Aufnahme eines Hochschulstudiums. Mit der staatlichen
Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher können Tätigkeiten in
verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen erfolgen. Hierzu
gehören Tageseinrichtungen für Kinder, Schulkindbetreuung,
offene Kinder- und Jugendarbeit, ambulante und stationäre
erzieherische Jugendhilfe, Freizeitpädagogik für Kinder und
Jugendliche sowie Jugendsozialarbeit und Jugendkulturarbeit.
Ausbildungsinhalte
Berufsbezogener Lernbereich:
Erziehungswissenschaften (Leistungskurs), Biologie, Didaktik und
Methodik, Mathematik, Kunst, Musik, Spiel,
2. Fremdsprache: Spanisch, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch (Leistungskurs), Gesellschaftslehre mit Geschichte,
Religionslehre, Sport
Abschluss
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Allgemeine Hochschulreife (Abitur) am Ende der
Jahrgangsstufe 13 (nach erfolgreicher schriftlicher und
mündlicher Prüfung)
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Staatliche Anerkennung zur Erzieherin/zum Erzieher nach
Jahrgangsstufe 14 (nach erfolgreicher fachpraktischer
Prüfung in Form eines Kolloquiums)
Ausbildungsdauer
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3 Jahre schulische Ausbildung in Vollzeitform (Stufe 11 - 13
inkl. 14 Wochen Blockpraktika)
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1 Jahr Berufsanerkennungsjahr in einem sozial
pädagogischen Tätigkeitsbereich (Stufe 14)
Kontakt
Frau Hufnagel, Frau Pott
GESUNDHEIT, ERZIEHUNG UND SOZIALES
- Berufliches Gymnasium Erzieher und allgemeine Hochschulreife -