Der Besuch der zweijährigen Berufsfachschule im Berufsfeld Gesundheit und Soziales, Fachrichtung Kinderpflege, befähigt die Auszubildenden dazu, Kinder im Prozess ihres Heranwachsens zu begleiten und zu unterstützen. Das Tätigkeitsfeld umfasst im Wesentlichen die Betreuung und Förderung von Kindern verschiedener Altersstufen. Voraussetzungen mindestens Hauptschulabschluss erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG Arbeitsfelder In Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wirken ausgebildete Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger unter Anleitung bei der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit. Im Bereich der Kindertagespflege arbeiten ausgebildete Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger eigenverantwortlich und in Kooperation mit der Jugendhilfe. Tätigkeiten können zudem in offenen Ganztagsschulen, Kinderkurkliniken, Eltern-Kind-Erholungseinrichtungen oder im Rahmen kurzfristiger Betreuungsangebote erfolgen. Ausbildungsinhalte Berufsbezogene Theorie: Sozialpädagogik, Ernährung und Hauswirtschaft, Gesundheitsförderung, Gestaltung, Musik, Englisch, Mathematik Berufsbezogene Praxis: Sozialpädagogik, hauswirtschaftliche Versorgung, Gesundheitsförderung Berufsübergreifend: Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Politik, Sport. Zudem müssen Praktika in Einrichtungen der Kindertagespflege sowie in Familien mit einem Säugling absolviert werden, deren Dauer insgesamt 16 Wochen umfasst. Abschluss Berufsabschluss Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/geprüfter Kinderpfleger fachliche Qualifikation für die Kindertagespflege Erwerb der Fachoberschulreife (bei entsprechenden Noten mit Qualifikation) Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege. Ausbildungsdauer 2 Jahre Kontakt Herr Banaszak, Herr Moutty
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GESUNDHEIT, ERZIEHUNG UND SOZIALES - Berufsfachschule für Kinderpflege -
Der Besuch der zweijährigen Berufsfachschule im Berufsfeld Gesundheit und Soziales, Fachrichtung Kinderpflege, befähigt die Auszubildenden dazu, Kinder im Prozess ihres Heranwachsens zu begleiten und zu unterstützen. Das Tätigkeitsfeld umfasst im Wesentlichen die Betreuung und Förderung von Kindern verschiedener Altersstufen. Voraussetzungen mindestens Hauptschulabschluss erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG Arbeitsfelder In Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wirken ausgebildete Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger unter Anleitung bei der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit. Im Bereich der Kindertagespflege arbeiten ausgebildete Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger eigenverantwortlich und in Kooperation mit der Jugendhilfe. Tätigkeiten können zudem in offenen Ganztagsschulen, Kinderkurkliniken, Eltern-Kind-Erholungseinrichtungen oder im Rahmen kurzfristiger Betreuungsangebote erfolgen. Ausbildungsinhalte Berufsbezogene Theorie: Sozialpädagogik, Ernährung und Hauswirtschaft, Gesundheitsförderung, Gestaltung, Musik, Englisch, Mathematik Berufsbezogene Praxis: Sozialpädagogik, hauswirtschaftliche Versorgung, Gesundheitsförderung Berufsübergreifend: Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Politik, Sport. Zudem müssen Praktika in Einrichtungen der Kindertagespflege sowie in Familien mit einem Säugling absolviert werden, deren Dauer insgesamt 16 Wochen umfasst. Abschluss Berufsabschluss Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/geprüfter Kinderpfleger fachliche Qualifikation für die Kindertagespflege Erwerb der Fachoberschulreife (bei entsprechenden Noten mit Qualifikation) Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege. Ausbildungsdauer 2 Jahre Kontakt Herr Banaszak, Herr Moutty
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